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   BFH, 18.06.1996 - IX R 40/95   

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https://dejure.org/1996,1687
BFH, 18.06.1996 - IX R 40/95 (https://dejure.org/1996,1687)
BFH, Entscheidung vom 18.06.1996 - IX R 40/95 (https://dejure.org/1996,1687)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - IX R 40/95 (https://dejure.org/1996,1687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 7 Abs. 4, § 7i; EStDV § 82i

  • Wolters Kluwer

    Absetzung - Abnutzung eines Baudenkmals - Herstellungskosten - Veräußerung des Baudenkmals - Voller Jahresbetrag - Veräußerung während des Jahres

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStDV § 82i; EStG § 7 Abs. 4, § 7i

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten bei Baudenkmälern (IBR 1997, 87)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStDV § 82 i
    Baudenkmal

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 23
  • BB 1996, 1978
  • BB 1997, 78
  • DB 1996, 2008
  • BStBl II 1996, 645
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.11.1993 - X R 28/93

    Abnutzung - Absetzung

    Auszug aus BFH, 18.06.1996 - IX R 40/95
    Degressive AfA nach § 7 Abs. 5 EStG sind - im Gegensatz zu Absetzungen nach § 82i EStDV - keine erhöhten Absetzungen (§ 7 Abs. 5 Satz 2 EStG; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. November 1993 X R 28/93, BFHE 173, 323, BStBl II 1994, 322).
  • BFH, 15.03.1994 - IX R 107/91

    Abzug der degressiven Abschreibung (AfA) im Veräußerungsjahr (§ 7 EStG )

    Auszug aus BFH, 18.06.1996 - IX R 40/95
    Dieser Beurteilung steht die zu § 7 Abs. 5 EStG ergangene Rechtsprechung nicht entgegen, nach der die degressive AfA im Jahr der Fertigstellung voll, im Jahr der Veräußerung jedoch nur zeitanteilig abgezogen werden kann (dazu Senatsurteil vom 15. März 1994 IX R 107/91, BFH/NV 1994, 780, m. w. N.).
  • BFH, 13.10.1992 - IX R 102/88

    Absetzung der Anschaffungskosten von im Inland belegenen Einfamilienhäusern,

    Auszug aus BFH, 18.06.1996 - IX R 40/95
    Entgegen der Auffassung des FA ergibt sich eine einschränkende Auslegung nicht aus dem Bedeutungszusammenhang mit § 7 Abs. 4 EStG; denn der für die Regel-AfA nach § 7 Abs. 4 EStG geltende Grundsatz der zeitanteiligen Absetzung gilt nach Wortlaut und Systematik des § 82i EStDV nicht für erhöhte Absetzungen i. S. dieser Vorschrift (vgl. zu den erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG Senatsurteil vom 13. Oktober 1992 IX R 102/88, BFH/NV 1993, 229).
  • FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 9 K 279/12

    Zulässigkeit der zeitanteiligen Kürzung der Steuerbegünstigung gemäß § 10f Abs. 1

    Der BFH hat sich lediglich im Urteil vom 18. Juni 1976 (IX R 40/95, BStBl II 1976, 445) mit der Frage befasst, ob der Steuerpflichtige die erhöhten Absetzungen von Herstellungskosten bei Baudenkmälern gemäß § 82i EStDV (Vorgängerregelung zu § 7i EStG) auch im Jahr der Veräußerung des Baudenkmals ungekürzt mit dem vollen Jahresbetrag in Anspruch nehmen kann.

    (5) Im Übrigen steht die Auslegung des Senates im Einklang mit der BFH-Rechtsprechung zu § 82i EStDV (Urteil vom 18. Juni 1976 IX R 40/95, BStBl. II 1976, 445).

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 6/01

    Baudenkmal: Umbau als Herstellung eines neuen Gebäudes?

    Die Bestimmung ist deshalb nicht einschlägig, weil --wie § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG verdeutlicht-- die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG nicht zu den erhöhten Absetzungen gehört (BFH-Urteile vom 18. Juni 1996 IX R 40/95, BFHE 181, 23, BStBl II 1996, 645; in BFHE 198, 432, BStBl II 2002, 472, zu II.3. der Gründe; vom 24. November 1993 X R 28/93, BFHE 173, 323, BStBl II 1994, 322; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 7 Rz. 157).
  • FG Sachsen, 10.09.2001 - 3 K 2126/99

    Kein Abzugsbetrag nach § 7 FördG nach Übertragung eines Grundstücks von den

    Hier wie dort endet deshalb der Abzugszeitraum vorzeitig mit der Veräußerung des Hauses (B. Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz , § 10 e EStG , Rdnr. 83; Schmidt/Drenseck, Kommentar zum EStG , 19. Auflage, § 10 e EStG , Rdnr. 100; vgl. auch BFH, Urteil vom 18.06.1996, BStBl II 1996, 645 zu § 82 i EStDV ).
  • FG Münster, 24.10.1997 - 11 K 4074/96

    "Kleine Übergangsregelung": Miteigentumsanteilsübertragung

    Dies gilt nach § 11 d Abs. 1 Satz 3 EStDV für erhöhte Absetzungen, mithin auch für Absetzungen nach § 81 i EStDV (vgl. Urteil des BFH vom 18.06.1996 - IX R 40/95 -, BFHE 181, 23 , BStBl. II 1996, 645) entsprechend.
  • FG Münster, 10.07.1997 - 11 K 754/96
    Dies gilt nach § 11 d Abs. 1 Satz 3 für erhöhte Absetzungen, mithin auch für Absetzungen nach § 82 i EStDV (vgl. Urteil des BFH vom 18.06.1996 - IX R 40/95 , BStBl. II 1996, 645) entsprechend.
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